e-Bikes & Zubehör

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e-Bikes & Zubehör

Sei es die Fahrradtour als Urlaubserlebnis oder die tägliche Fahrt ins Geschäft: Ein e-Bike ist eine lohnende Anschaffung, um regelmäßigen Sport, Outdoor-Erlebnisse und die Überbrückung von Distanzen zu kombinieren.

Fahrzeugtypen von e-Bikes

Ein e-Bike unterscheidet sich allerdings nicht nur in der Bequemlichkeit und Geschwindigkeit von einem konventionellen Fahrrad. Ein wichtiger Punkt vor dem Kauf ist die Frage, um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt. Nicht jedes Bike gilt nämlich automatisch als Fahrrad. Der Fahrzeugtyp hängt von der Maximalleistung ab. An diesen geknüpft sind sowohl gesetzliche als auch technische Anforderungen an das e-Bike und den Fahrer.

Für alle e-Bikes gilt zunächst die Einstufung als Krafträder. Damit braucht man eine Betriebserlaubnis, eine Fahrerlaubnis und eine Versicherungspflicht mitsamt einem Nummernschild. Auch gilt allgemein, dass der Blutalkoholspiegel unter 0,5 Promille liegen muss und man Kinder nicht in Anhängern transportieren darf. Mit einer Motorleistung von maximal 500 Watt und einem Leergewicht von maximal 30 Kilogramm sowie maximal 20 Stundenkilometern gilt ein e-Bike als Leichtmofa. Von bestimmten Kennzahlen für die Reifen und Felgen abgesehen fallen keine weiteren Anforderungen an. Ab einer Maximalgeschwindigkeit zwischen 21 und 25 Stundenkilometern gilt das e-Bike als Mofa. Der Fahrer muss daher wie beim Mofa mindestens 15 Jahre alt sein, eine Mofa-Prüfbescheinigung mitführen und es besteht eine Helmpflicht. Darüber hinaus dürfen nur Radwege benutzt werden, die für e-Bikes oder Mofas freigegeben sind. Kinder bis 7 Jahren benötigen als Beifahrer einen Kindersitz. Mit einer Geschwindigkeit von maximal 45 Kilometer pro Stunde gilt das e-Bike als Kleinkraftrad der Klasse L1e-B. Die Motorleistung darf maximal 4000 Watt betragen, der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse AM besitzen. Wie auch beim Mofa besteht eine Helmpflicht. Das Licht muss stets eingeschaltet sein und die Nutzung von Radwegen ist untersagt.

Ein Wort zum Tuning

Aufgrund der verschiedenen gesetzlichen und technischen Auflagen für e-Bikes verschiedener Leistungen ist es allgemein nicht zu empfehlen, seinem Fahrrad als Hobbybastler zu mehr Leistung zu verhelfen, um Geld beim Kauf zu sparen. Wer sein Fahrrad derart umbaut und unbedarft losfährt, macht sich strafbar, beispielsweise wegen der Versicherungspflicht und dem Führen entsprechender Prüfbescheinigungen oder Führerscheine. Davon abgesehen nutzen sich die Teile des Fahrrads unter dieser hohen Krafteinwirkung wesentlich schneller ab, sodass eine allgemeine Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr besteht. Nicht zuletzt entfällt jeder Garantieanspruch bei einem derartigen Tuning. Aufwertungen des eigenen Rades sollten also stets vom Spezialisten und unter Einhaltung der geltenden Regelungen und Gesetze vorgenommen werden.

e-Bike Zubehör

Das Wichtigste, an das man bei dem Kauf von e-Bike Zubehör denken sollte, ist vermutlich ein zusätzlicher Akku und eine entsprechende Ladestation. Gerade für längere Strecken lohnt es sich, einen geladenen Ersatz-Akku dabei zu haben. Darüber hinaus gibt es auch für diesen entsprechende Halterungen für das Rad, um ihn Witterungssicher zu transportieren, ohne im sonstigen Gepäck Platz zu verbrauchen. Praktische Gepäcktaschen für den Lenkerbereich oder den Gepäckträger sind ebenfalls für die Fahrt zur Arbeit oder längere Touren als e-Bike Zubehör zu empfehlen. Für einen Ausflug ins Unbekannte stehen darüber hinaus diverse Möglichkeiten für ein Navigationssystem zur Verfügung. Wer sich auf Google Maps verlassen will, fährt mit einer entsprechenden Smartphone-Halterung für den Lenker richtig. Alternativ gibt es Fahrradcomputer, die in ähnlicher Weise am e-Bike angebracht werden können. Auch altbekanntes Zubehör wie Fahrradflaschen und entsprechende Halterungen oder eine Fahrradklingel gibt es angepasst ans elektronische Gefährt. Hierbei ist auch die Installierung einer elektronischen Fahrradklingel möglich, die zuverlässig zu bedienen ist.
Nicht zuletzt bleibt, auch den begeisterten Radfahrer selbst auszurüsten. Wer durch das neue e-Bike eine neue Leidenschaft entdeckt und viel und häufig fährt, sollte neben sonstigem e-Bike Zubehör auf entsprechende, qualitativ hochwertige Radkleidung Wert legen. Hierbei kann man sich zwar auch an die Standards beim rein muskelbetriebenen Rad halten, doch lohnt es sich, auch hier auf entsprechende Besonderheiten zu achten. Die höhere Geschwindigkeit des e-Bikes führt auch bei einem Unfall zu stärkerer Krafteinwirkung auf den Körper. Es lohnt sich daher auch, sich bei der Kleidung je nach Maximalgeschwindigkeit eher am Kraftfahrzeugfahrer als am Radfahrer zu orientieren.

Der richtige Fahrradhelm

Im Gegensatz zur sonstigen Fahrradbekleidung, ist ein Fahrradhelm beim e-Bike je nach Maximalgeschwindigkeit Pflicht. Zu empfehlen ist dieser jedoch unabhängig vom Fahrzeugtyp. Häufig unterschätzt man den längeren Bremsweg, welcher mit der vergleichsweisen hohen Geschwindigkeit einher geht. Noch dazu sind viele Autofahrer nicht gewohnt, dass ein Fahrrad derart schnell unterwegs ist. Das Risiko eines Unfalls kann daher höher ausfallen als man es vom konventionellen Rad gewohnt ist. Darüber hinaus herrschen bei einem solchen Unfall mit höherer Geschwindigkeit, wie bereits erwähnt, auch größere Kräfte, die auf den Körper einwirken. Einen Fahrradhelm zu tragen kann daher wesentlich zur Sicherheit des Radfahrers beitragen. Da ein konventioneller Fahrradhelm nicht auf die erhöhte Krafteinwirkung ausgelegt ist, empfiehlt es sich, auf einen e-Bike Helm umzusatteln. Diese Helme bieten wesentlich mehr Sicherheit beim Fahren mit dem e-Bike.